• Alkohol- und/oder Drogenscreening im Haar
  • Alkohol- und/oder Drogenscreening im Urin

Was bieten wir Ihnen an?

Nach Verlust Ihres Führerscheins wegen eines Alkohol- oder Drogendeliktes wird immer ein Nachweis Ihrer Alkohol- oder Drogenabstinenz von Ihnen verlangt.

Im Rahmen dieser Abstinenznachweise können Sie, sowohl bei Alkoholdelikten als auch bei Drogenkonsum, wählen zwischen Haaranalyse und Urinanalyse. Waren alle Analysen ohne positiven Befund, erhalten Sie am Ende des gewählten Zeitraums eine Bescheinigung von uns, mit der Sie Ihre Abstinenz nachweisen können. Die Dauer Ihres Programmes richtet sich nach Ihrem Delikt. Melden Sie sich am besten bei uns und wir besprechen gemeinsam mit Ihnen das für Sie ideale Vorgehen.

Abstinenzia-Screening im Haar

Haar

Alkohol- und/oder Drogenscreening im Haar

Urin

Alkohol- und/oder Drogenscreening im Urin

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Abstinenzkontrollprogramm.

Der Urin verdünnt sich, wenn Sie vor der Urinkontrolle viel trinken. Der Referenzbereich von Kreatinin liegt zwischen 0,20 und 2,00 g/dl. Alles unter 0,20 g/dl könnte also ein Hinweis darauf sein, dass der Urin und somit auch der EtG-Wert im Urin durch viel Wasserzufuhr im Vorfeld verdünnt wurde. Versuchen Sie also vor der Kontrolle nur wenig zu trinken. Während eines laufenden Urinprogrammes darf Ihr Kreatininwert höchstens zweimal erniedrigt sein und muss dann jeweils zeitnah wiederholt werden. Bei einem weiteren Wert unterhalb des Referenzbereiches muss das Programm leider abgebrochen werden.

Für die Urinkontrollen werden Sie 24 Stunden vorher von uns per WhatsApp, SMS oder telefonisch von uns informiert. Die Kontrollen zur Haaranalyse planen wir im Vorfeld mit Ihnen gemeinsam.

CTU steht für Chemisch-Toxologische Untersuchung und umfasst grob gesagt die Qualitätsanforderungen an ein Abstinenzkontrollprogramm, um im Zuge einer MPU anerkannt werden zu können. Sie können sich sicher sein, dass wir diese Anforderungen vollumfänglich erfüllen.

In der Regel werden zwei Haarbündel (davon eine Rückstellprobe) am Hinterkopf und kofhautnah entnommen. Für eine Analyse auf Alkohol benötigen wir drei cm lange Haare, für eine Analyse auf Drogen benötigen wir sechs cm lange Haare. Bei einem durchschnittlichen Wachstum der Haare von ca. einem cm im Monat kann bei Alkohol somit eine Abstinenz von drei Monaten, bei Drogen von sechs Monaten belegt werden.
Colorierte Haare eignen sich bei einem Alkoholscreening leider nicht zur Haaranalyse. In diesem Fall ist eine Analyse über Urinkontrollen für Sie die geeignetere Variante. Bei einem Drogenscreening darf bei der ersten Analyse gebleichtes oder coloriertes Haar verwendet werden. Bei einer weiteren Analyse muss Ihr Haar allerding unbehandelt sein oder Sie machen mit Urinkontrollen weiter. Wenn Sie bei der Abnahme der Haare nicht angeben, dass Ihre Haare coloriert sind und wenn dies erst im Labor auffällt, können wir diese Probe nicht als Abstinenznachweis verwenden.

In der Regel verwenden wir Kopfhaare. In Ausnahmefällen könne z.B. auch Barthaare verwendet werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne persönlich an.

Sie müssen selbstverständlich nicht auf Urlaub verzichten. Allerdings müssen Sie uns im Vorfeld (spätestens drei Tage vorher) über Ihren Urlaub/Ihre Abwesenheit informieren. In den ersten 14 Tage nach Beginn Ihres Programmes müssen Sie uns uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Bei einem Urinprogramm über 12 Monate dürfen Ihre Fehlzeiten nicht mehr als 56 Tage betragen. Bei einem Urinprogramm über sechs Monate dürfen Ihre Fehlzeiten nicht mehr als 28 Tage betragen.

Wenn Sie kurzfristig aufgrund von Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, benötigen wir dafür eine ärztliche Bescheinigung.

Sollten Sie auf Montage arbeiten, ist ein Urinprogramm meist nur schwer umsetzbar. In dem Fall sind ein Haaranalysen für Sie möglicherweise die bessere Variante.

Während eines Alkoholprogrammes sollten Sie alkoholhaltige Getränke und Speisen (z.B. Saucen, Desserts etc.) vermeiden. Auch sogenannte „alkoholfreie Getränke“ können in geringen Mengen Alkohol enthalten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, verzichten Sie im Zweifel.

Während einem Drogenprogramm sollten Sie auf bestimmte mohn- und hanfhaltige Lebensmittel und Produkte (z.B. CBD-Öl) verzichten. Auch Passivkonsum kann Ihren Wert verfälschen. Mieden Sie also Räume, in denen Drogen konsumiert wird.

Die Dauer Ihres Programmes richtet sich nach Ihrem Delikt.

DauerUrinHaare DrogenHaare Alkohol
12 MonateMindestens 6 Kontrollen2 Kontrollen4 Kontrollen
6 MonateMindestens 4 Kontrollen1 Kontrolle2 Kontrollen

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